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Wir lösen Probleme, wir schaffen keine neuen. Privatinsolvenz mit unserer Kanzlei.

Über uns

Über uns

Das Spezialgebiet unserer Kanzlei
sind grenzüberschreitende
Insolvenzen. Wir besitzen die
notwendigen Fachkenntnisse und
arbeiten aktiv auf der Grundlage
sowohl des polnischen Rechts als
auch der EU-Gesetzgebung, was
uns in komplexen Fällen, in denen
Schuldner mit verschiedenen
Rechtsordnungen konfrontiert
werden, ein effektives Handeln
ermöglicht. Dank unserer Erfahrung
im EU-Recht können wir die
Interessen unserer Mandanten
sowohl in Polen als auch im Ausland
wirksam schützen und ihnen in
grenzüberschreitenden Situationen
die bestmögliche Unterstützung
bieten.

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Privatinsolvenz

Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist ein rechtliches Verfahren für nicht unternehmerisch tätige natürliche Personen, welches den Abbau oder den vollständigen Erlass von Schulden ermöglicht. Das 2009 in Polen eingeführte Rechtsinstitut wurde systematisch liberalisiert und bietet heute insbesondere Personen, die unverschuldet in eine schwierige Lebenssituation geraten sind, die Möglichkeit eines finanziellen Neuanfangs. Die Privatinsolvenz dient dazu, die soziale Ausgrenzung zu verringern, indem sie Schuldnern die Möglichkeit gibt, die finanzielle Stabilität wiederzuerlangen und am legalen Wirtschaftsverkehr teilzunehmen.

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Unsere Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen

Professionelle Rechtsberatung

Wir führen eine detaillierte Analyse der rechtlichen und finanziellen Situation des Mandanten durch, bieten Beratung bei der Eröffnung der Privatinsolvenz und identifizieren die besten rechtlichen Strategien. Wir prüfen die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Privatinsolvenz und planen den besten Weg in die Zukunft. Auf diese Weise erhalten unsere Mandanten ein klares Bild von ihren Möglichkeiten und den Folgen ihrer Rechtsentscheidungen.

Umfassende Vorbereitung des Insolvenzantrags

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Zusammenstellung und Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen, damit der Insolvenzantrag vollständig ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Rechtsvertretung vor Gericht

Umfassende Unterstützung und Vertretung vor Gericht in allen Phasen des Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung über das Gerichtsverfahren bis hin zur endgültigen Entscheidung. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Interessen vor Gericht angemessen vertreten werden.

Verhandlungen mit Gläubigern

Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern, um die bestmöglichen Konditionen der Rückzahlung Ihrer Schulden zu erreichen.

Unterstützung bei der Erstellung eines Abbezahlungsplans

Beratung bei der Erstellung eines realistischen Abbezahlungsplans, der für die Gläubiger akzeptabel ist und die größten Chancen hat, vom Gericht genehmigt zu werden.

Unterstützung bei grenzüberschreitenden Fällen

Wir sind auf grenzüberschreitende Insolvenzen spezialisiert und helfen unseren Mandanten, die komplexen Vorschriften des Insolvenzrechts und der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Insolvenzen zu verstehen und mit ihnen umzugehen. Unsere Kanzlei koordiniert die rechtlichen Schritte in verschiedenen Ländern und stellt sicher, dass die Interessen des Schuldners geschützt werden. Durch unser umfangreiches Netzwerk an Kontakten sind wir in der Lage, umfassende Rechtshilfe zu leisten.

Rechtsschutz nach der Insolvenzeröffnung

Beratung betreffend den Schutz der Schuldnerrechte während und nach dem Insolvenzverfahren, einschließlich der Fragen, die mit der Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit verbunden sind. Unterstützung beim Wiederaufbau der finanziellen Stabilität nach dem Insolvenzverfahren.

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